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XRechnung für B2B — Pflicht seit 2025

XRechnung war bislang Pflicht im öffentlichen Auftragswesen. Seit dem 1. Januar 2025 spielt das XML-Format auch im privaten B2B-Bereich eine entscheidende Rolle — als eine der zulässigen E-Rechnungsformate.

Von Senorit
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XRechnung: Von B2G zu B2B

XRechnung ist seit November 2020 für Rechnungen an Bundesbehörden (B2G) Pflicht — und seit April 2020 für alle öffentlichen Auftraggeber im Unterschwellenbereich über die Europäische Richtlinie 2014/55/EU. Seit dem 1. Januar 2025 ist es als zulässiges Format für die neue E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG anerkannt, auch im privaten B2B-Bereich.

Das bedeutet: Wer bisher XRechnung nur für Behördenkunden stellte, kann dasselbe Format jetzt für alle inländischen B2B-Kunden verwenden — ein Format für alle Empfänger.

Was XRechnung von ZUGFeRD unterscheidet

XRechnung ist rein maschinenlesbar. Es gibt keine eingebettete PDF-Darstellung. Das hat Konsequenzen:

  • Empfänger mit keiner ERP-Integration können die Rechnung nicht ohne Viewer öffnen
  • Rechnungsprüfung im Vier-Augen-Prinzip erfordert ein Anzeigeprogramm (z.B. Mustang Viewer, ZRE-Portal)
  • Für Lieferanten, die Rechnungen manuell prüfen, ist ZUGFeRD mit eingebettetem PDF nutzerfreundlicher

Für Unternehmen mit automatisierter Rechnungsverarbeitung (ERP, DATEV Unternehmen Online) ist XRechnung dagegen oft die effizientere Wahl — keine PDF-Parsing-Probleme, direktes XML-Routing.

Die XRechnung-Struktur im Überblick

XRechnung basiert auf UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice) Version D16B, dasselbe XML-Schema wie ZUGFeRD. Die Unterschiede liegen in den Pflichtfeldern und der Validierungsstrenge:

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rsm:CrossIndustryInvoice
  xmlns:rsm="urn:un:unece:uncefact:data:standard:CrossIndustryInvoice:100"
  xmlns:ram="urn:un:unece:uncefact:data:standard:ReusableAggregateBusinessInformationEntity:100"
  xmlns:udt="urn:un:unece:uncefact:data:standard:UnqualifiedDataType:100">
  <rsm:ExchangedDocumentContext>
    <ram:GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter>
      <ram:ID>urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0</ram:ID>
    </ram:GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter>
  </rsm:ExchangedDocumentContext>
  <!-- Rechnungsdaten ... -->
</rsm:CrossIndustryInvoice>

Die Guideline-ID im ExchangedDocumentContext identifiziert die Version. XRechnung 3.0 entspricht urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0.

Pflichtfelder in XRechnung 3.0

XRechnung 3.0 verlangt mehr Pflichtfelder als das ZUGFeRD-Profil BASIC. Besonders relevant:

  • BT-10 (Buyer Reference): Bei Behörden als Leitweg-ID bekannt. Im B2B-Bereich ist das die Bestellreferenz des Käufers. Fehlt sie, kann XRechnung den Validator nicht passieren.
  • BT-45 (Seller Name) und BT-62 (Seller Country): Bei ZUGFeRD optional in BASIC WL, bei XRechnung Pflicht.
  • BT-31 (Seller VAT Identifier) oder BT-32 (Seller Tax Registration): Mindestens eines davon ist Pflicht.

Validierung vor dem Versand

Das KoSIT stellt den offiziellen XRechnung-Validator bereit. Er prüft Schema-Konformität und Geschäftsregeln:

Online: validator.xoev.de — keine Installation, einfach XML hochladen

Lokal: KoSIT Validator als JAR-Datei verfügbar, ideal für CI/CD-Pipelines

Fehlercodes verstehen: Der Validator unterscheidet zwischen FATAL (Rechnung ungültig), ERROR (schwerer Fehler, wahrscheinlich abgelehnt) und WARNING (kann weiterverarbeitet werden, aber prüfen).

Wann Sie XRechnung wählen sollten

XRechnung ist die richtige Wahl, wenn:

  • Ihr Hauptkunde eine Behörde oder ein öffentliches Unternehmen ist
  • Ihr ERP-System XRechnung direkt verarbeiten kann
  • Sie ein einheitliches Format für alle Empfänger wollen
  • Ihr Kunde ausdrücklich XRechnung fordert

ZUGFeRD ist besser, wenn:

  • Sie Kunden haben, die Rechnungen manuell prüfen (das eingebettete PDF hilft)
  • Ihr Buchhaltungsprozess noch nicht vollständig automatisiert ist
  • Ihre Buchhaltungssoftware ZUGFeRD besser unterstützt als XRechnung

Beide Formate sind steuerrechtlich gleichwertig.

Einreichungsplattformen

Für B2G-Rechnungen gibt es dedizierte Einreichungsplattformen:

  • Peppol-Netzwerk: Europäisches B2B-Netzwerk für elektronische Dokumente, in Deutschland über Access Points erreichbar
  • ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes): Für Bundesbehörden unter e-rechnung.gv.at
  • OZG-Portale der Länder: Jedes Bundesland betreibt eigene Eingangsplattformen

Im reinen B2B-Bereich ist keine Plattform vorgeschrieben — E-Mail-Versand der XML-Datei ist zulässig, solange der Empfänger zustimmt.

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen

Was ist XRechnung genau?
XRechnung ist ein deutsches XML-Schema, das auf dem europäischen Kernrechnungsstandard EN 16931 basiert. Es ist ein rein maschinenlesbares Format ohne menschenlesbare Darstellung — im Gegensatz zu ZUGFeRD, das immer ein PDF enthält.
Muss ich als Freelancer XRechnung stellen?
Nein, XRechnung ist nicht das einzige zulässige Format. ZUGFeRD ab Version 2.1 ist genauso zulässig und hat den Vorteil, dass Kunden das eingebettete PDF zur Prüfung nutzen können. XRechnung ist primär für den Rechnungsverkehr mit Bundesbehörden vorgeschrieben.
Wie validiere ich eine XRechnung vor dem Versand?
Das Koordinierungsbüro für IT-Standards der Verwaltung (KoSIT) stellt einen kostenlosen Validator unter validator.xoev.de bereit. Alternativ bietet das Mustang-Projekt eine Open-Source-Bibliothek für Java und .NET an.

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