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GoBD — 10 Jahre Aufbewahrungsfristen verstehen

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD) legen fest, wie Unternehmen digitale Belege, E-Mails und Buchhaltungsdaten aufzubewahren haben. Ein Verstoß kann bei einer Betriebsprüfung teuer werden.

Von Senorit
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Was die GoBD sind

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) sind ein BMF-Schreiben aus dem Jahr 2019, das die Anforderungen an digitale Buchführung konkretisiert. Sie ergänzen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aus § 257 HGB und § 147 AO.

Die GoBD gelten für alle Unternehmer, die Bücher führen oder Aufzeichnungen erstellen — also praktisch jeden Gewerbetreibenden und Freiberufler in Deutschland.

Die Aufbewahrungsfristen

10 Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 1, 4, 4a, 5 AO / § 257 Abs. 1 Nr. 1, 4 HGB)

Diese Frist gilt für:

  • Handelsbücher, Inventare, Bilanzen
  • Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge)
  • Steuerlich relevante Unterlagen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die 10 Jahre beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Eine Rechnung vom 15. März 2026 muss bis zum 31. Dezember 2036 aufbewahrt werden.

6 Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5, 6 AO / § 257 Abs. 1 Nr. 2, 3 HGB)

Diese Frist gilt für:

  • Handels- und Geschäftsbriefe (E-Mails mit geschäftlichem Inhalt)
  • Unterlagen, die zum Verständnis von Buchungsbelegen notwendig sind
  • Sonstige steuerrelevante Unterlagen

Was GoBD-konform archiviert werden muss

Die GoBD verlangen nicht nur Aufbewahrung, sondern revisionssichere Aufbewahrung. Das bedeutet:

Unveränderlichkeit: Ein archiviertes Dokument darf nachträglich nicht verändert werden. Systeme müssen Überschreiben und Löschen technisch verhindern.

Vollständigkeit: Alle buchungsrelevanten Unterlagen müssen erfasst sein — auch E-Mails, die einen Auftrag oder eine Zahlung dokumentieren.

Ordnung und Nachvollziehbarkeit: Dokumente müssen innerhalb angemessener Frist auffindbar und lesbar sein. "Wir haben alles, aber wir finden es nicht" akzeptiert der Betriebsprüfer nicht.

Zugriffsrecht des Finanzamts: Bei einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt direkten oder indirekten Zugriff auf die Daten erhalten können (Z1-Zugriff: Direktzugriff auf das System, Z2-Datenträger-Übergabe, Z3-Auswertung vor Ort).

Ersetzende Scans: Wann dürfen Originale vernichtet werden?

Das "ersetzende Scannen" ist GoBD-konform, wenn:

  1. Ein Verfahrensdokument vorliegt, das den Scanprozess beschreibt
  2. Scans unmittelbar nach Eingang des Originals erstellt werden
  3. Der Scan bildtreu ist — alle Merkmale des Originals erkennbar
  4. Eine Integritätsprüfung stattfindet (z.B. Hashwert-Vergleich)
  5. Das Original nicht gesetzlich im Original aufzubewahren ist

Achtung: Bilanzen, notarielle Urkunden und bestimmte Verträge müssen im Original aufbewahrt werden, auch wenn ein Scan vorhanden ist.

Cloud-Archivierung und GoBD

Cloud-Archivierung ist GoBD-konform, wenn:

  • Das System die Unveränderlichkeit technisch sicherstellt (Write-Once-Storage oder Hashwert-Kette)
  • Der Anbieter einen AVV nach Art. 28 DSGVO anbietet
  • Der Serverstandort dokumentiert ist (für Drittlandtransfers relevant)
  • Der Zugang auch nach Beendigung des Vertrags gewährleistet ist (wichtig bei Kündigung des SaaS-Anbieters)

Dienste wie S3 Glacier (mit Object Lock), Azure Immutable Blob Storage oder spezialisierte DMS-Systeme (d.velop, DocuWare) erfüllen diese Anforderungen.

Praktische Umsetzung für kleine Unternehmen

Für KMU ohne eigene IT-Abteilung ist ein pragmatischer Ansatz:

  1. Buchhaltungssoftware mit GoBD-zertifizierter Archivierungsfunktion wählen (lexoffice, Sevdesk, DATEV)
  2. Alle Eingangsrechnungen unmittelbar nach Empfang in das System scannen oder importieren
  3. E-Mails mit Geschäftsbezug (Auftragsbestätigungen, Rechnungskorrespondenz) regelmäßig exportieren und archivieren
  4. Verfahrensdokumentation erstellen — auch eine einfache Word-Datei, die den Prozess beschreibt, ist besser als keine
  5. Backup-Konzept umsetzen: Mindestens 3-2-1 (3 Kopien, 2 Medien, 1 off-site)

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege müssen nach § 257 HGB und § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde.
Darf ich Papierbelege nach dem Scannen vernichten?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Das sogenannte "ersetzende Scannen" ist gemäß GoBD zulässig, wenn ein Verfahrensdokument vorliegt, die Unveränderlichkeit des Scans technisch gesichert ist (z.B. revisionssicheres Archiv) und das Original nicht aus steuerrechtlichen Gründen im Original aufzubewahren ist.
Was bedeutet "revisionssicher" bei der digitalen Archivierung?
Ein Archiv ist revisionssicher, wenn Dokumente unveränderlich gespeichert, vollständig und geordnet abgelegt und innerhalb angemessener Zeit auffindbar sind. Technische Systeme müssen ein Überschreiben oder Löschen verhindern. Produkte mit Zeitstempel und Hashwert-Prüfung gelten als GoBD-konform.

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