UStVA-Rechner
Geben Sie Ihre Umsätze nach Steuersatz und die abziehbare Vorsteuer ein. Das Tool berechnet sofort Ihre voraussichtliche Steuerzahllast oder den Erstattungsanspruch.
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Häufige Fragen
- Was berechnet der UStVA-Rechner?
- Der Rechner ermittelt die Umsatzsteuer auf Einnahmen mit 19 % und 7 %, zieht die Vorsteuer ab und zeigt die verbleibende Zahllast oder den Erstattungsanspruch.
- Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?
- Nein. Das Tool dient der schnellen Überschlagsrechnung. Für die amtliche UStVA nutzen Sie ELSTER oder beauftragen einen Steuerberater.
- Welche Steuersätze werden berücksichtigt?
- Aktuell 19 % (Regelsteuersatz), 7 % (ermäßigt) und 0 % (steuerfreie Umsätze). Sondersätze wie 5 % aus der Corona-Zeit sind nicht enthalten.
- Kann ich auch die Kleinunternehmerregelung verwenden?
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG reichen keine UStVA ein. Das Tool ist für regelbesteuerte Unternehmen konzipiert.
- Wie oft muss die UStVA abgegeben werden?
- In der Regel monatlich oder vierteljährlich, abhängig von der Vorjahres-Zahllast. Neugründer müssen meist monatlich abgeben.
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