Das EU-MwSt-Problem für digitale Anbieter
Seit dem 1. Juli 2021 gilt für digitale Dienstleistungen an EU-Verbraucher (B2C): Umsatzsteuer fällt im Wohnsitzland des Käufers an — nicht im Land des Anbieters. Das bedeutet: Ein deutsches Unternehmen, das einem französischen Verbraucher eine SaaS-Lizenz verkauft, schuldet französische MwSt. (20%) — nicht deutsche (19%).
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ermöglicht es, alle EU-MwSt.-Pflichten zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzuwickeln — statt in jedem Land einzeln registriert zu sein. Stripe Tax berechnet automatisch den korrekten Steuerbetrag.
Was Stripe Tax leistet
Automatische Steuerberechnung
Stripe Tax erkennt den Standort des Kunden anhand mehrerer Datenpunkte (IP-Adresse, Billing-Adresse, ggf. bestätigte Adresse) und berechnet die korrekte Steuer:
- 19% für deutsche Verbraucher
- 20% für französische Verbraucher
- 22% für italienische Verbraucher
- 0% für Verbraucher außerhalb der EU (sofern kein physischer Lieferort)
B2B vs. B2C-Erkennung
Wenn ein Käufer eine gültige USt-IdNr. angibt, wechselt Stripe automatisch auf das Reverse-Charge-Verfahren (Steuer = 0, Käufer schuldet Steuer). Die VIES-Validierung erfolgt in Echtzeit.
Rechnungsinhalt
Stripe Tax fügt automatisch den korrekten Steuersatz, den Steuerbetrag und (bei B2B) den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf der Rechnung ein.
Was Stripe Tax nicht leistet
Stripe Tax berechnet und weist Steuern aus, übermittelt sie aber nicht. Sie müssen die OSS-Erklärungen weiterhin selbst beim BZSt einreichen.
Außerdem: Stripe Tax hat eine eigene Steuerkategorie-Klassifizierung. Wenn Ihr Produkt eine besondere Steuerklasse hat (ermäßigte Rate, steuerbefreit), müssen Sie das manuell konfigurieren.
Das OSS-Verfahren: So funktioniert es
Registrierung
Registrieren Sie sich für den OSS unter bzst.de. Das dauert wenige Minuten online. Nach Aktivierung erhalten Sie eine OSS-Identifikationsnummer.
Quartalsweise Erklärung
Bis zum letzten Tag des Monats nach Quartalsende müssen Sie die OSS-Erklärung einreichen und die Steuer zahlen:
- Q1 (Jan–März): bis 30. April
- Q2 (Apr–Jun): bis 31. Juli
- Q3 (Jul–Sep): bis 31. Oktober
- Q4 (Okt–Dez): bis 31. Januar des Folgejahres
Was in die OSS-Erklärung gehört
Für jeden EU-Mitgliedsstaat, in dem Sie Umsätze erzielt haben:
- Umsatzbetrag (netto) in Landeswährung (meist Euro)
- Anzuwendender Steuersatz
- Steuerbetrag
Stripe Tax stellt einen Steuerbericht zur Verfügung, aus dem Sie diese Zahlen direkt entnehmen können.
B2B-Rechnungen: Reverse Charge korrekt umsetzen
Bei B2B-Rechnungen an EU-Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet:
- Sie stellen die Rechnung ohne MwSt. aus
- Die Rechnung enthält den Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (oder auf Englisch: "Reverse charge — VAT to be accounted for by the recipient")
- Der Empfänger muss die Steuer in seinem Land deklarieren
Voraussetzung: Die USt-IdNr. des Empfängers muss vor der Lieferung validiert werden. Stripe macht das automatisch beim Checkout.
Stripe Tax konfigurieren: Schritt für Schritt
// Beim Erstellen einer Stripe Checkout Session
const session = await stripe.checkout.sessions.create({
line_items: [
{
price: 'price_xxx',
quantity: 1,
tax_rates: [], // Stripe Tax übernimmt automatisch
},
],
automatic_tax: {
enabled: true, // Aktiviert Stripe Tax
},
customer_email: customerEmail,
billing_address_collection: 'required', // Notwendig für korrekte Steuerberechnung
});
Stellen Sie sicher, dass Sie in Stripe Tax alle Länder aktiviert haben, in denen Sie Umsätze erzielen oder erzielen könnten.
Wann Sie Stripe Tax nicht brauchen
Stripe Tax lohnt sich nicht, wenn Sie:
- Ausschließlich B2B an Unternehmen mit USt-IdNr. verkaufen (Reverse Charge, keine lokale MwSt.)
- Ausschließlich in Deutschland an Verbraucher verkaufen (nur deutsche MwSt., direkte ELSTER-Abgabe)
- Unter der OSS-Schwelle von €10.000 EU-Jahresumsatz bleiben und im Ursprungsland versteuern
Weiterführende Ressourcen
- BZSt OSS-Registrierung — offizielles Portal
- Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung
- UStVA Fristen und Tools