Recht6 Min. Lesezeit

Impressum-Pflicht nach TMG/DDG — Was muss rein

Das Impressum ist das am häufigsten abgemahnte Element einer deutschen Website. Seit dem 13. Mai 2024 ersetzt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) weite Teile des TMG. Was hat sich geändert — und was muss zwingend stehen?

Von Senorit
#impressum#tmg#ddg#abmahnung#rechtspflicht

Das DDG hat das TMG abgelöst

Am 13. Mai 2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Es setzt die EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA, EU 2022/2065) in nationales Recht um und ersetzt weite Teile des Telemediengesetzes (TMG). Für die Impressumspflicht ist die Rechtslage weitgehend unverändert — § 5 DDG entspricht inhaltlich dem früheren § 5 TMG.

Wer braucht ein Impressum?

Jeder Anbieter, der geschäftsmäßige Telemedien betreibt, also jede Website oder App mit kommerziellem Charakter. Dazu gehören:

  • Gewerbliche Websites und Onlineshops
  • Unternehmenssoftware (SaaS, Apps)
  • Blogs mit Affiliate-Links oder Werbeeinnahmen
  • Vereinswebsites bei wirtschaftlicher Tätigkeit
  • B2B-Portale und Kundeninformationssysteme

Ausnahmen: Rein private Websites ohne Gewerbebezug sind befreit. Sozialen Netzwerken (als Nutzer, nicht als Betreiber) entfällt die Pflicht auf persönlichen Profilen.

Pflichtangaben im Impressum

Einzelkaufleute / Freiberufler

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift (kein Postfach)
  • Schnell erreichbares Kommunikationsmittel (E-Mail + entweder Telefon oder Kontaktformular mit kurzer Reaktionszeit)
  • Ggf. Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Alle oben genannten Angaben, zusätzlich:

  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte(r) Geschäftsführer
  • Handelsregisternummer und Registergericht
  • Stammkapital (bei GmbH, wenn nicht voll eingezahlt: eingezahlter Betrag)
  • USt-Identifikationsnummer oder Steuernummer

Weitere Sonderfälle

  • Freie Berufe (Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater): Kammer, Berufsbezeichnung, zuständige Aufsichtsbehörde
  • Presseerzeugnisse: Verantwortlicher Redakteur im Sinne des Presserechts
  • Fondsvermittler, Versicherungsvermittler: Erlaubnisnummer nach GewO

Was seit dem DDG neu ist

Das DDG hat einige Klarstellungen gebracht:

  • Plattformanbieter (Hosting, Marktplätze) müssen zusätzliche Transparenzpflichten erfüllen (Art. 24-26 DSA)
  • Sehr große Plattformen (über 45 Mio. EU-Nutzer) unterliegen erweiterten Audits und Risikobewertungen
  • Die Durchsetzungsbehörde ist nun die Bundesnetzagentur statt der Landesmedienanstalten für bestimmte Bereiche

Für KMU und SaaS-Anbieter ohne Marktplatzbetrieb ändert sich praktisch nichts gegenüber dem alten TMG.

Telefonnummer: Pflicht oder nicht?

Nach dem EuGH-Urteil C-649/17 (2019) ist eine Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich, wenn ein anderes schnelles Kommunikationsmittel angeboten wird. Das OLG München hat 2022 präzisiert: Ein Kontaktformular reicht, wenn der Anbieter innerhalb von 30 Minuten antwortet.

In der Praxis empfiehlt sich dennoch die Angabe einer Telefonnummer — allein um Abmahnrisiken zu minimieren.

Versteckte Impressen: Abmahnfalle

Das Impressum muss von jeder Seite der Website "leicht auffindbar" sein (§ 5 Abs. 1 DDG). Das bedeutet:

  • Maximal zwei Klicks vom Startpunkt
  • Der Link muss als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung" bezeichnet sein
  • Es darf nicht in Dropdown-Menüs oder Footer-Klappelementen versteckt sein, die nicht sofort sichtbar sind

Rechtliche Konsequenzen bei Fehlern

Schwere Impressumsmängel (fehlende Pflichtangaben, kein Impressum vorhanden) sind wettbewerbsrechtlich abmahnbar nach §§ 3a, 8 UWG i.V.m. § 5 DDG. Das Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen (§ 8c UWG) schränkt Abmahnungen bei geringfügigen formalen Fehlern ein — aber nur, wenn keine Wiederholungsgefahr besteht.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind nach § 24 DDG möglich (ehemals § 16 TMG).

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen

Benötigen auch reine B2B-Websites ein Impressum?
Ja. Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien — unabhängig davon, ob sie an Verbraucher oder Geschäftskunden richten. Auch ein passwortgeschütztes B2B-Portal benötigt ein Impressum.
Was muss im Impressum einer GmbH stehen?
Bei Kapitalgesellschaften: Firma, Rechtsform, Registernummer und Registergericht, Geschäftsführer, Handelsregisterauszug-Pflichtangaben, USt-IdNr. oder Steuernummer, Anschrift, Telefon (oder Kontaktformular mit 30-Minuten-Reaktionszeit) und E-Mail-Adresse.
Reicht ein Kontaktformular statt einer Telefonnummer?
Nach EuGH-Rechtsprechung (C-649/17) muss keine Telefonnummer angegeben werden, wenn ein anderes schnelles Kommunikationsmittel bereitgestellt wird. Ein Kontaktformular mit angemessener Reaktionszeit (ca. 30 Minuten im Geschäftsverkehr) genügt.

Alles in einem Hub

ZUGFeRD-Rechnungen, DSGVO-Compliance, Credits-Wallet — MicroSenorit bündelt alles in vier modularen Produkten.