Was das BFSG ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen (EAA, Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Im Gegensatz zur bisherigen BITV 2.0, die nur für öffentliche Stellen galt, verpflichtet das BFSG erstmals auch private Wirtschaftsakteure.
Das Gesetz trat am 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen in Kraft. Ab dem 28. Juni 2030 gilt es auch für Bestandsprodukte.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für:
- E-Commerce-Dienste (Onlineshops, SaaS-Marktplätze)
- Banking-Dienste (Online-Banking, Kreditanträge)
- Audiovisuelle Mediendienste (Streaming)
- E-Books und E-Reading-Software
- Öffentliche Verkehrsdienste (Buchungssysteme)
Kleinstunternehmen-Ausnahme
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter €2 Mio.) sind vom BFSG ausgenommen. Diese Schwelle liegt nicht bei der EU-KMU-Definition (250 Mitarbeiter).
Wichtig: Wenn Ihr Unternehmen die Schwelle überschreitet, gilt das BFSG vollumfänglich.
Technische Anforderungen
Das BFSG verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549 v3.2.1, die auf WCAG 2.1 Level AA basiert. Die wesentlichen Anforderungen:
Wahrnehmbarkeit
- Alle nicht-textuellen Inhalte (Bilder, Icons) haben Alternativtexte
- Videos haben Untertitel und Audiodeskriptionen
- Kontrastverhältnis: mindestens 4,5:1 für normalen Text
Bedienbarkeit
- Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar
- Keine Zeitlimits ohne Verlängerungsoption
- Keine blitzenden Inhalte (mehr als 3 Hz)
- Skip-Links für wiederholende Navigation
Verständlichkeit
- Sprache im
lang-Attribut korrekt angegeben - Fehlermeldungen beschreiben den Fehler und bieten Korrekturvorschläge
- Formulare haben sichtbare Labels
Robustheit
- Valides HTML (keine fehlerhaften Tags)
- ARIA-Attribute korrekt eingesetzt
- Status-Nachrichten per
role="status"oderaria-liveerreichbar
Was MicroSenorit bereits umsetzt
MicroSenorit wurde von Anfang an mit WCAG 2.2 AA als Ziel entwickelt:
- Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur bedienbar
- Farbkontraste entsprechen 4,5:1 (Texte) und 3:1 (UI-Komponenten)
- Formulare haben sichtbare Labels mit
htmlFor-Referenzen - Dialoge nutzen das native
<dialog>-Element mit automatischem Fokus-Trapping - Bilder haben Alt-Texte, dekorative Icons sind mit
aria-hidden="true"markiert - Skip-Navigation-Link als erstes fokussierbares Element
Pflichten des Anbieters
Barrierefreiheitserklärung
Anbieter müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Sie enthält:
- Konformitätsstatus (vollständig, teilweise, nicht konform)
- Nicht zugängliche Inhalte und Gründe
- Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen
- Durchsetzungsverfahren (Schlichtung, Beschwerde)
Feedback-Mechanismus
Nutzer müssen Barrierefreiheitsprobleme melden können. Eine E-Mail-Adresse für Barrierefreiheitsrückmeldungen im Footer reicht.
Schlichtungsverfahren
Wenn ein Anbieter auf Barrierefreiheitsmeldungen nicht reagiert, können Nutzer ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach BFSG einleiten (Behörde noch in Einrichtung nach Gesetzestext).
Was bei Verstößen droht
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können:
- Bußgelder bis zu €100.000 verhängen
- Hersteller auffordern, Produkte barrierefreiheitskonform zu gestalten
- Im Extremfall das Inverkehrbringen von Produkten untersagen
Verbraucherschutzverbände und Behindertenverbände können auf Unterlassung klagen.
Praktische Umsetzungsschritte
Für SaaS-Anbieter, die noch keine systematische Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt haben:
- Axe-Core-Scan durchführen (automatische Prüfung, deckt ~30% der Probleme ab)
- Keyboard-Navigation-Test: Alle Seiten mit Tab-Taste durchnavigieren
- Screenreader-Test: NVDA (Windows) oder VoiceOver (macOS) einsetzen
- Kontrast prüfen: Mit Chromium DevTools oder WebAIM Contrast Checker
- Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen
Weiterführende Ressourcen
- BFSG — Bundesjustizministerium
- WCAG 2.2 — W3C Spezifikation
- EN 301 549 — ETSI
- BFSG und EU AI Act 2026 — weitere Compliance-Pflichten