Barrierefreiheit7 Min. Lesezeit

BFSG Barrierefreiheitsgesetz — Pflicht ab Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet private Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Seit dem 28. Juni 2025 gilt die Pflicht für alle Neuprodukte — mit drastischen Folgen für nicht konforme Anbieter.

Von Senorit
#bfsg#barrierefreiheit#wcag#en-301-549#digital#pflicht

Was das BFSG ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen (EAA, Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Im Gegensatz zur bisherigen BITV 2.0, die nur für öffentliche Stellen galt, verpflichtet das BFSG erstmals auch private Wirtschaftsakteure.

Das Gesetz trat am 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen in Kraft. Ab dem 28. Juni 2030 gilt es auch für Bestandsprodukte.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für:

  • E-Commerce-Dienste (Onlineshops, SaaS-Marktplätze)
  • Banking-Dienste (Online-Banking, Kreditanträge)
  • Audiovisuelle Mediendienste (Streaming)
  • E-Books und E-Reading-Software
  • Öffentliche Verkehrsdienste (Buchungssysteme)

Kleinstunternehmen-Ausnahme

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter €2 Mio.) sind vom BFSG ausgenommen. Diese Schwelle liegt nicht bei der EU-KMU-Definition (250 Mitarbeiter).

Wichtig: Wenn Ihr Unternehmen die Schwelle überschreitet, gilt das BFSG vollumfänglich.

Technische Anforderungen

Das BFSG verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549 v3.2.1, die auf WCAG 2.1 Level AA basiert. Die wesentlichen Anforderungen:

Wahrnehmbarkeit

  • Alle nicht-textuellen Inhalte (Bilder, Icons) haben Alternativtexte
  • Videos haben Untertitel und Audiodeskriptionen
  • Kontrastverhältnis: mindestens 4,5:1 für normalen Text

Bedienbarkeit

  • Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar
  • Keine Zeitlimits ohne Verlängerungsoption
  • Keine blitzenden Inhalte (mehr als 3 Hz)
  • Skip-Links für wiederholende Navigation

Verständlichkeit

  • Sprache im lang-Attribut korrekt angegeben
  • Fehlermeldungen beschreiben den Fehler und bieten Korrekturvorschläge
  • Formulare haben sichtbare Labels

Robustheit

  • Valides HTML (keine fehlerhaften Tags)
  • ARIA-Attribute korrekt eingesetzt
  • Status-Nachrichten per role="status" oder aria-live erreichbar

Was MicroSenorit bereits umsetzt

MicroSenorit wurde von Anfang an mit WCAG 2.2 AA als Ziel entwickelt:

  • Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur bedienbar
  • Farbkontraste entsprechen 4,5:1 (Texte) und 3:1 (UI-Komponenten)
  • Formulare haben sichtbare Labels mit htmlFor-Referenzen
  • Dialoge nutzen das native <dialog>-Element mit automatischem Fokus-Trapping
  • Bilder haben Alt-Texte, dekorative Icons sind mit aria-hidden="true" markiert
  • Skip-Navigation-Link als erstes fokussierbares Element

Pflichten des Anbieters

Barrierefreiheitserklärung

Anbieter müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Sie enthält:

  • Konformitätsstatus (vollständig, teilweise, nicht konform)
  • Nicht zugängliche Inhalte und Gründe
  • Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen
  • Durchsetzungsverfahren (Schlichtung, Beschwerde)

Feedback-Mechanismus

Nutzer müssen Barrierefreiheitsprobleme melden können. Eine E-Mail-Adresse für Barrierefreiheitsrückmeldungen im Footer reicht.

Schlichtungsverfahren

Wenn ein Anbieter auf Barrierefreiheitsmeldungen nicht reagiert, können Nutzer ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach BFSG einleiten (Behörde noch in Einrichtung nach Gesetzestext).

Was bei Verstößen droht

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können:

  • Bußgelder bis zu €100.000 verhängen
  • Hersteller auffordern, Produkte barrierefreiheitskonform zu gestalten
  • Im Extremfall das Inverkehrbringen von Produkten untersagen

Verbraucherschutzverbände und Behindertenverbände können auf Unterlassung klagen.

Praktische Umsetzungsschritte

Für SaaS-Anbieter, die noch keine systematische Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt haben:

  1. Axe-Core-Scan durchführen (automatische Prüfung, deckt ~30% der Probleme ab)
  2. Keyboard-Navigation-Test: Alle Seiten mit Tab-Taste durchnavigieren
  3. Screenreader-Test: NVDA (Windows) oder VoiceOver (macOS) einsetzen
  4. Kontrast prüfen: Mit Chromium DevTools oder WebAIM Contrast Checker
  5. Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen

Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt für private Wirtschaftsakteure, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen im Bereich E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books oder bestimmte digitale Medien anbieten. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz/Bilanzsumme unter €2 Mio.) sind ausgenommen.
Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können Bußgelder bis zu €100.000 verhängen. Zudem können Verbraucherschutzverbände und Behindertenverbände auf Unterlassung klagen. Ab dem 28. Juni 2030 gilt die Pflicht auch für Bestandsprodukte.
Entspricht WCAG 2.1 AA den BFSG-Anforderungen?
Weitgehend ja. Das BFSG verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549 v3.2.1, die auf WCAG 2.1 Level AA basiert und einige zusätzliche Anforderungen für bestimmte Produktkategorien enthält. Mit WCAG 2.2 AA sind Sie über die BFSG-Anforderungen hinaus konform.

Alles in einem Hub

ZUGFeRD-Rechnungen, DSGVO-Compliance, Credits-Wallet — MicroSenorit bündelt alles in vier modularen Produkten.