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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — Pflicht mit jedem Dienstleister

Art. 28 DSGVO ist eindeutig: Wer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, braucht einen schriftlichen AVV. Fehlt dieser Vertrag, drohen Bußgelder — auch wenn der Anbieter selbst DSGVO-konform ist.

Von Senorit
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Was ein AVV ist und warum er Pflicht ist

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt das Verhältnis zwischen einem Verantwortlichen (Ihrem Unternehmen) und einem Auftragsverarbeiter (dem Dienstleister, der in Ihrem Auftrag Daten verarbeitet). Art. 28 Abs. 3 DSGVO schreibt die Schriftform vor — und macht einen gültigen AVV zur Voraussetzung für die rechtmäßige Auftragsverarbeitung.

Ohne AVV ist die Datenübermittlung an den Dienstleister eine unzulässige Datenweitergabe — selbst wenn der Anbieter technisch DSGVO-konform aufgestellt ist.

Wer ist Auftragsverarbeiter?

Ein Auftragsverarbeiter ist ein Dritter, der personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Merkmale:

  • Verarbeitung im Namen des Verantwortlichen
  • Kein eigener Entscheidungsspielraum über Zweck und Mittel
  • Vertragliche Bindung an Weisungen

Typische Auftragsverarbeiter für SaaS-Unternehmen:

  • Hosting-Provider (Vercel, AWS, Hetzner, Supabase)
  • E-Mail-Dienstleister (Resend, Postmark, SendGrid)
  • Analytics (PostHog, Matomo mit eigenem Hosting)
  • CRM-Systeme (HubSpot, Salesforce — je nach Nutzung)
  • Support-Tools (Intercom, Freshdesk)
  • Cloud-Speicher (Backblaze B2, AWS S3)

Nicht Auftragsverarbeiter:

  • Stripe (für Zahlungsabwicklung — eigenständig Verantwortlicher)
  • Steuerberater (eigenständig Verantwortlicher für steuerliche Beratung)
  • Banken (für eigene Geschäftsprozesse)

Was ein gültiger AVV enthalten muss

Nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO muss der Vertrag mindestens regeln:

Gegenstand und Dauer

Art der Daten, Kategorien der Betroffenen, Zweck der Verarbeitung, Laufzeit.

Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter darf Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten. Ausnahmen: rechtliche Verpflichtungen.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Verweis auf TOMs-Anlage oder konkrete Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO).

Unterstützungspflichten

Auftragsverarbeiter muss bei Betroffenenrechtsanfragen (Auskunft, Löschung) helfen.

Meldepflichten

Datenpannen sind vom Auftragsverarbeiter unverzüglich zu melden — damit der Verantwortliche die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO einhalten kann.

Löschung oder Rückgabe

Nach Vertragsende müssen Daten gelöscht oder zurückgegeben werden.

Unterauftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter dürfen Unterauftragsverarbeiter nur mit Ihrer Genehmigung einsetzen. Viele große Anbieter haben eine "Generalgenehmigung" mit Änderungsbenachrichtigungspflicht vereinbart.

Prüfungsrecht

Verantwortliche müssen den Auftragsverarbeiter prüfen dürfen — entweder durch Audit oder durch Zertifizierungsnachweise (ISO 27001, SOC 2).

Wo Sie AVVs finden

Große Cloud-Anbieter haben den AVV als Standarddokument in den Nutzungsbedingungen integriert oder als separates Onlinedokument zugänglich:

  • Vercel: DPA unter vercel.com/legal/dpa, akzeptierbar ohne separate Unterschrift
  • Supabase: DPA unter supabase.com/privacy, erfordert bei manchen Plänen separate Anforderung
  • AWS: AWS Data Processing Addendum automatisch aktiviert nach Aktivierung der Dienste
  • Resend: DPA auf Anfrage via E-Mail

Kleinere Anbieter haben manchmal keinen standardisierten AVV. Hier müssen Sie aktiv nachfragen oder eine eigene Vorlage einbringen.

Musterklauseln der Aufsichtsbehörden

Wenn kein AVV-Vorlage vorhanden ist, können Sie die Standardvertragsklauseln (SCCs) der Europäischen Kommission für Auftragsverarbeitung (Annex II der Durchführungsbeschlüsse) als Basis verwenden. Alternativ stellen die deutschen Datenschutzkonferenzen Musterdokumente bereit.

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen

Zählt Stripe als Auftragsverarbeiter oder als eigenständig Verantwortlicher?
Stripe ist für Zahlungsabwicklung eigenständig Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und kein Auftragsverarbeiter. Für Teilfunktionen wie das Speichern von Rechnungsadressen durch Stripe Billing können Sie Stripe trotzdem als Auftragsverarbeiter einordnen — hier empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung.
Kann ein AVV per Klick auf eine Checkbox wirksam abgeschlossen werden?
Ja. Art. 28 Abs. 9 DSGVO verlangt lediglich "schriftliche" Form, was Textform (E-Mail, Online-Einwilligung) einschließt. Viele Cloud-Anbieter stellen AVVs als Online-Vertrag bereit, der durch Akzeptieren der Nutzungsbedingungen mitgekoppelt wird.

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